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   OVG Berlin, 24.06.1991 - 8 S 79.91   

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https://dejure.org/1991,6723
OVG Berlin, 24.06.1991 - 8 S 79.91 (https://dejure.org/1991,6723)
OVG Berlin, Entscheidung vom 24.06.1991 - 8 S 79.91 (https://dejure.org/1991,6723)
OVG Berlin, Entscheidung vom 24. Juni 1991 - 8 S 79.91 (https://dejure.org/1991,6723)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 82 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

    Daraus folgt, daß die Entscheidung aufgaben-, nicht aber personenorientiert zu treffen ist; denn die Abschaffung einer Verwaltungseinrichtung setzt wiederum voraus, daß die von ihr erbrachten Leistungen als öffentliche Aufgaben entfallen, sei es unmittelbar durch die neue Rechtsordnung, sei es durch beitrittsbedingte Planungsmaßnahmen oder Strukturveränderungen (OVG Berlin, Beschluß vom 24. Juni 1991 - 8 S 79/91 - LKV 1991, 343 (345); Günther, DÖD 1991, 221 (223)).
  • LAG Berlin, 10.04.1992 - 6 Sa 85/91

    Abwicklung der HfÖ; Aufschiebungsentscheidung nach dem EV

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  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 268/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin habe durch Beschluß vom 24. Juni 1991 - 8 S 79.91 - das Begehren der HfÖ, dem Land im Wege der einstweiligen Anordnung die Überführung aufzugeben, zurückgewiesen.
  • OVG Berlin, 04.03.1993 - 8 B 77.92

    Abwicklung einer Agrarwiss. Hochschule

    An-dere als diese, in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte durchweg anerkannte Wertung (vgl. u.a. OVG Berlin, DVBl. 1991, 762, 764 und LKV 1991, 343, 344, BezirksG Dresden, Urteil vom 17. Juni 1992 BDB 47.91 -KreisG GeraStadt, LKV 1991, 274, 276, KreisG Halle, LKV 1991, 273 f.9 VG Berlin, LKV 1991, 173, 175; anderer Ansicht [4] Gegen die Regelung bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Bund hatte (nach Artikel 23 GG in Verbindung mit dem Wiedervereinigungsgebot der bisherigen Präambel) die Gesetzgebungszuständigkeit für die Schaffung der Voraussetzungen zum Beitritt der ehemaligen DDR (BVerfGE 82, 316, 320 f. und 84, 133, 148).

    1991, 762, 765 f. sowie LKV 1991, 343, 345).

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